D. Thümmler
Rathausstrasse 16
15749 Mittenwalde
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen der Firma Handelsagentur Thümmler
A. Allgemeines
1. Für die Vermietung von Mietsachen aus dem Angebotsprogramm der Firma Handelsagentur Thümmler gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Mit Abschluss des ersten Vertrags unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an. Dies gilt insbesondere für alle – auch mündlich/telefonisch – abgeschlossenen Folgegeschäfte.
2. Die Folgen von evtl. Unstimmigkeiten, welche sich bei mündlich erteilten Aufträgen ergeben, hat der Mieter zu vertreten.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Angebote der Firma Handelsagentur Thümmler sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes von Firma Handelsagentur Thümmler erklärt wurde.
4. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass der Mieter bei sämtlichen Werbemaßnahmen der Firma Handelsagentur Thümmler umfassend berücksichtigt wird und diesbezügliche Informationen unabhängig vom verwendeten Werbeträger erhält.
B. Übergabe der Mietsache, Mängelrüge und Haftung
1. Firma Handelsagentur Thümmler hat die Mietsache(n) in betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen. Mit der Abholung/Absendung geht die Gefahr der Beförderung auf den Mieter über. Die Mietsache wird – soweit vereinbart – auf eigene Kosten und Gefahr des Mieters vom Betriebsgelände der Firma Handelsagentur Thümmler abgeholt und zu dieser nach Ablauf der Mietzeit zurückgebracht.
2. Im Falle des Verzuges bei der Abholung von Mietsachen besteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3. Der Mieter bestätigt im Übergabeprotokoll den einwandfreien Zustand der übernommenen Mietsache und den Umfang des Zubehörs. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Firma Handelsagentur Thümmler anzuzeigen.
4. Die Kosten zur Behebung von Mängeln, die von Firma Handelsagentur Thümmler zu vertreten sind oder die von ihr anerkannt werden, trägt diese. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich Gelegenheit zu geben, diese Mängel zu beseitigen. Nach schriftlicher Bestätigung von Firma Handelsagentur Thümmler kann der Kunde die Behebung von Mängeln selbst ausführen oder ausführen lassen. Firma Handelsagentur Thümmler trägt dann nur die Kosten, die ihm selbst entstanden wären.
C. Berechnung und Zahlung der Miete
1. Die Miete ist im Voraus ohne Abzug zahlbar.
2. Grundlage für die Berechnung der Mieten, Nebenkosten, Sonderleistungen bzw. besonderer Nutzungszeiten sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.
3. Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4. Der Mietberechnung wird eine tägliche Schicht bis zu acht Stunden von Montag bis Freitag zugrunde gelegt. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen/Feiertagen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Firma Handelsagentur Thümmler.
5. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als acht Stunden täglich, so ist ein Zuschlag von 50 % auf den täglichen Mietzins vereinbart. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag wird eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so gilt ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete als vereinbart.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung sind ebenfalls vom Mieter zu tragen und werden anhand von Angaben auf Stundenzetteln abgerechnet, die vom Mieter bestätigt, anderenfalls vom Beauftragten der Firma Handelsagentur Thümmler festgehalten werden. Transportkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert vereinbart.
7. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u. ä.) werden gesondert berechnet und sind vom Mieter zu tragen.
8. Wird in der Rechnung der Firma Handelsagentur Thümmler eine nach dem Kalender bestimmte Frist festgesetzt, so befindet sich der Mieter nach Ablauf dieser Frist für die Zahlung im Verzug. Dieses gilt unabhängig davon, dass spätere Zahlungsaufforderungen folgen können. Vom Verzugsbeginn an hat der Mieter bankübliche Zinsen zu zahlen.
9. Die Sondervereinbarungen über den Mietzins, die zugunsten des Mieters von der gültigen Mietpreisliste abweichen, gelten nur bei Einhaltung folgender Bedingungen: Der Mieter muss die laufenden Rechnungen/Zwischenrechnungen innerhalb der jeweils gesetzten Frist bezahlen und darf von der vereinbarten Mietzeit nicht abweichen. Wird keine der Bedingungen oder nur eine Bedingung erfüllt, so gelten die Mietpreise der beim Vertragsschluss gültigen Mietpreisliste von Anfang an als vereinbart.
10. Sind Kaufoptionen hinsichtlich der Mietsache vereinbart, können diese durch den Mieter bei einem Verzug von 30 Tagen mit der Mietzahlung nicht mehr ausgeübt werden.
11. Der Mieter tritt zur Besicherung der Forderung der Firma Handelsagentur Thümmler fälligen Ansprüche die ihm zustehenden Forderungen gegenüber Dritten, bei denen er die Mietsache einsetzt, an die Firma Handelsagentur Thümmler ab. Die Abtretung erfolgt nur erfüllungshalber.
12. Eine Aufrechnung mit den Forderungen der Firma Handelsagentur Thümmler ist nur dann zulässig, wenn dem Mieter ein rechtskräftig festgestellter Anspruch gegen die Firma Handelsagentur Thümmler zusteht oder ein Anspruch von Firma Handelsagentur Thümmler anerkannt wird.
13. Leistet der Mieter nicht den vereinbarten Mietzins, so ist die Firma Handelsagentur Thümmler berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die Mietsache herauszuverlangen.
14. Übernimmt der Mieter die von einem früheren Vertragspartner der Firma Handelsagentur Thümmler, so wird der Preis für Lieferungen und Leistungen neu mit der Firma Handelsagentur Thümmler vereinbart. Anrechnungen aus früheren Abrechnungen finden nicht statt. Dem Mieter steht auch kein Recht auf Verrechnungen oder Aufrechnungen gegenüber dem Vermieter aus dem anderen Vertragsverhältnis zu. Die Firma Handelsagentur Thümmler hat – für den Fall, dass eine gegen den Mieter bestehende Forderung nicht beigetrieben werden kann, weil der Mieter unter der von ihm angegebenen Anschrift nicht zu erreichen ist – das Recht, bei der kontoführenden Bank des Mieters Auskunft über die aktuelle Anschrift des Mieters einzuholen. Zu diesem Zweck hinterlegt der Mieter bei der Firma Handelsagentur Thümmler eine Fotokopie seiner Kreditkarte, welche von einem internationalen Kreditkartenunternehmen ausgegeben sein muss (Visa, Master, AE, DC). In diesem Rahmen befreit der Mieter das Kreditkartenunternehmen vom Bankgeheimnis.
D. Fullservice, Gewaltschaden, Instandhaltung, Instandsetzung
Fullservice-Leistungen der Firma Handelsagentur Thümmler bedürfen der einzelvertraglichen Vereinbarung. Ist Fullservice nicht vereinbart, trägt der Mieter die Kosten für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung. Dies gilt auch dann, wenn Wartungs-, Instandsetzungs-, oder Instandhaltungsaufwand nicht durch den Gebrauch des Gerätes entstanden bzw. nicht vom Mieter zu vertreten ist. Für Gewaltschäden, d. h. Schäden welche über die betriebsübliche Abnutzung hinausgehen, haftet der Mieter auch bei vereinbartem Full-Service in jedem Fall. Die Wartungsarbeiten gemäß der von Firma Handelsagentur Thümmler bzw. vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Schmier- und Wartungsanleitungen sind in jedem Fall vom Kunden vorzunehmen. Diese Anleitungen stellt die Firma Handelsagentur Thümmler auf Anfrage zur Verfügung.
Der Mieter ist verpflichtet, Inspektionen gemäß der von Firma Handelsagentur Thümmler bzw. Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Schmier- und Wartungsanleitungen durchführen zu lassen.
Er wird der Firma Handelsagentur Thümmler bevorstehende Inspektionstermine rechtzeitig anzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet der Firma Handelsagentur Thümmler für alle Schäden, u. a. für diejenigen, welche durch nicht rechtzeitige Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten entstehen. Die Durchführung von Inspektionen sowie Reparaturarbeiten darf ausschließlich durch die Firma Handelsagentur Thümmler oder eine von diesem autorisierte Fachwerkstatt unter Verwendung von Originalersatzteilen erfolgen. Inspektionen werden von der Firma Handelsagentur Thümmler im Zeitraum von Montag bis Freitag von 8.00–17.00 Uhr durchgeführt. Ein Stillstand der Mietsache während der Durchführung von Inspektionen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten läßt die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der vereinbarten Miete unberührt.
E. Beginn und Ende der Mietzeit und Rückgabe der Mietsache
1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag. Die Ausgabe der Mietsache erfolgt grundsätzlich am Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr. Der Tag der Abholung/Absendung gilt als Miettag. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart sein.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung der Mietsache rechtzeitig der Firma Handelsagentur Thümmler vorher anzuzeigen.
3. Der Mieter ist verpflichtet – unabhängig von der im Vertrag bezeichneten Mietzeit –, die Freimeldung der Mietsache der Firma Handelsagentur Thümmler schriftlich anzuzeigen. Die Mietzeit endet erst mit der Rücklieferung der Mietsache an die Firma Handelsagentur Thümmler.
4. Die Rücklieferung hat zu den unter D Ziffer 1. genannten Tageszeiten zu erfolgen, jedoch so rechtzeitig, dass die Mietsache noch am selben Tag überprüft werden kann. Sie gilt als erfolgt, wenn die Mietsache mit allen zu einer Inbetriebnahme erforderlichen Teilen und dem Zubehör der Firma Handelsagentur Thümmler wieder am Ort der Auslieferung übergeben wird oder an einem anderen – vereinbarten – Ablieferungsort eintrifft. Die Mietzeit verlängert sich jedoch – auch unter Berücksichtigung des Buchstaben D Ziffer 4. –, wenn der Mieter seiner Unterhaltspflicht nach E Ziffer 1. nicht nachgekommen ist und die unterlassenen Arbeiten nachgeholt werden müssen.
5. Ist die Abholung durch Firma Handelsagentur Thümmler vereinbart, so hat der Mieter die genaue Übergabezeit bis 15.00 Uhr an dem der Abholung vorausgehenden Arbeitstag zu vereinbaren. Bei langfristigen Mietverträgen – mindestens ein Monat – muss die Freimeldung spätestens eine Woche vor der Abholung erfolgen. Kann die Abholung aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z. B. kein Zugang, fehlende Schlüssel), so verlängert sich die Mietzeit entsprechend, und der Mieter hat die Kosten einer erneuten Anfahrt zu tragen.
6. Wird die am vereinbarten Tag bzw. zur vereinbarten Zeit von Firma Handelsagentur Thümmler nicht abgeholt, so hat der Kunde unverzüglich erneut telefonisch und/oder schriftlich die Abholung zu verlangen. Die Obhutspflicht des Kunden bleibt bis zur Abholung bestehen.
7. Bei Abholung durch Firma Handelsagentur Thümmler ist die Mietsache in transportfähigem Zustand bereitzustellen, anderenfalls werden entsprechend erforderliche Wartezeiten gesondert auf Nachweis berechnet.
8. Über die Rückgabe ist ein Rückgabeprotokoll zu fertigen und vom Mieter zu unterzeichnen. Ist niemand für den Mieter anwesend, so ist der Vertreter des Vermieters zu verbindlichen Feststellungen berechtigt.
F. Unterhaltspflicht des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet:
a. Die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung und Witterungseinflüssen zu schützen. Eine Nutzungsänderung der gemieteten Gegenstände ist nicht zulässig.
b. Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zu treffen, dass die Mietsache nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt wird. Der Kunde hat insbesondere die von der Firma Handelsagentur Thümmler vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen für einzelne Gerätegruppen und -komponenten zu beachten.
c. Die Mietsache in gereinigtem, betriebsfähigem, vollgetanktem und komplettem Zustand zurückzuliefern.
2. Wird die Mietsache nicht in dem in E, Zf.1c beschriebenen Zustand zurückgegeben, so ist Firma Handelsagentur Thümmler berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Mieters herzustellen. Firma Handelsagentur Thümmler gibt dem Mieter Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung durchzuführen. Ist eine Instandsetzung der Mietsache nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, so ist der Mieter verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen.
3. Firma Handelsagentur Thümmler ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Standort und die Art des Einsatzes der Mietsache von dem Mieter zu verlangen. Er darf jederzeit die Mietsache untersuchen lassen.
4. Die Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Mieter darf keine eigene oder nicht durch Firma Handelsagentur Thümmler zugelassene Werbung an den Mietsachen anbringen, betreiben oder anbringen bzw. betreiben lassen. Werbung der Firma Handelsagentur Thümmler oder durch sie zugelassene Werbung auf den Mietsachen hat der Mieter zu dulden.
G.Pflichten des Mieters
1. Der Einsatz der Mietsache ist außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Umkreis von 50 km ausgehend vom im Vertrag benannten Einsatzort nur nach schriftlicher Erlaubnis der Firma Handelsagentur Thümmler gestattet.
2. Etwaige für den Einsatz der Mietsachen erforderliche behördliche Sondergenehmigungen hat der Mieter auf eigene Kosten zu besorgen.
3. Der Kunde darf die Mietsachen ohne Erlaubnis der Firma Handelsagentur Thümmler weder weitervermieten noch an Dritte weitergeben. Die Abtretung der Rechte aus dem Vertrag bedarf ebenso der Zustimmung der Firma Handelsagentur Thümmler wie das Einräumen von Rechten irgendwelcher Art gegenüber Dritten an den Mietsachen.
4. Für den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pfändungen oder andere Rechte an den Vertragsgegenständen geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, Firma Handelsagentur Thümmler unverzüglich davon zu unterrichten und den Dritten von dem bestehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten ist der Mieter für die dem der Firma Handelsagentur Thümmler daraus entstehenden Schäden ersatzpflichtig.
H. Verlust oder Beschädigung der Mietsache
1. Im Schadensfall hat der Mieter die Firma Handelsagentur Thümmler unverzüglich schriftlich über Umfang, Hergang und Beteiligte des Schadensereignisses zu unterrichten. Bei Diebstahl oder größeren Beschädigungen durch Dritte ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
2. Bei Verlust der Mietsachen hat der Mieter gleichwertigen Ersatz zu leisten.
3. Diese Ersatzpflicht besteht auch im Falle einer Beschädigung, wenn der Umfang der Beschädigung einem wirtschaftlichen Totalverlust gleichkommt.
4. Firma Handelsagentur Thümmler kann Ersatz in Geld verlangen, wobei die Höhe nach dem Wiederbeschaffungspreis bemessen wird.
5. Bis zum Eingang der vollständigen Ersatzleistung ist der vereinbarte Mietzins in Höhe von 75 % weiter zu zahlen.
6. Für sonstige Beschädigungen ist der Mieter in Höhe der Reparaturkosten schadensersatzpflichtig.
I. Haftungsbeschränkungen bei Mietverträgen
1. Firma Handelsagentur Thümmler haftet nicht bei fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten. Soweit in dieser Ziffer Fahrlässigkeit angesprochen ist, ist damit nicht grobe Fahrlässigkeit gemeint.
Bei fahrlässigen Verletzungen solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten, wesentliche Vertragspflichten), ist unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. In diesem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten, die durch unsere einfachen Erfüllungsgehilfen begangen werden.
Diese Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, sonstigen Pflichtverletzungen und aus unerlaubter Handlung. Sie gelten nicht bei uns zurechenbaren Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Die Haftung von Firma Handelsagentur Thümmler außer bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe und leitender Angestellter und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlicher oder grob Fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten/wesentlichen Vertragspflichten auf einen maximalen Haftungsbetrag von EUR 8.000,- begrenzt. Ein höherer maximaler Haftungsbetrag ist ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren. Auf Ihren ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch schließen wir auf Ihre Kosten eine entsprechende Schäden abdeckende Haftpflichtversicherung mit einer im Einzelnen zu vereinbarenden, über diesen maximalen Haftungsbetrag hinausreichenden Deckungssumme ab. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für der Firma Handelsagentur Thümmler zurechenbare Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Wir haften nicht für Schäden, die allein auf einem Verschulden von Ihnen eingesetzter Personen beruhen, auch wenn diese von unserem technischen Personal beaufsichtigt und bei den Arbeiten angewiesen werden.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und gelten auch für Ansprüche gegen unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
J. Verjährungsfrist für Ersatzansprüche
Zur Vermeidung einer übereilten gerichtlichen Inanspruchnahme des Mieters erfolgt im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Mietsache zunächst eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes durch die Firma Handelsagentur Thümmler. Ansprüche der Firma Handelsagentur Thümmler wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache werden daher erst zwei Monate nach Rückgabe derselben fällig.
K. Versicherungen
Der Mieter haftet für die von der Mietsache ausgehende Betriebsgefahr. Soweit von Dritten Ansprüche wegen Unfall, Personen- oder Sachschäden gegen die Firma Handelsagentur Thümmler geltend gemacht werden, wird der Mieter die Firma Handelsagentur Thümmler freistellen.
1. Der Mieter ist zur Versicherung der Mietsache verpflichtet gegen Maschinenbruch, Elementarschäden und Diebstahl verpflichtet. Wünscht der Mieter den Abschluss einer Versicherung durch Firma Handelsagentur Thümmler , so ist dieses schriftlich zu vereinbaren, Versicherungsprämien und eventuell anfallende Steuern sind vom Mieter zu tragen.
2. Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, die sich aus den Versicherungsbedingungen ergebenden Selbstbeteiligungen zu tragen.
3. Firma Handelsagentur Thümmler kann darüber hinaus verlangen, dass der Mieter die Mietsache auch gegen Schäden jeder anderen Art versichert.
4. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einem Dritten tritt der seine Rechte gegen den Versicherer an die Firma Handelsagentur Thümmler zur Sicherung dessen Forderung ab und zeigt die Abtretung dem Versicherer an.
5. Bei Abschluss einer Versicherung bei Firma Handelsagentur Thümmler gelten die umseitigen Bedingungen.
L. Außerordentliche Kündigung durch Firma Handelsagentur Thümmler
Firma Handelsagentur Thümmler kann den Mietvertrag ganz oder teilweise unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte fristlos kündigen, wenn – der Mieter Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt oder die Mietsache unter erschwerten, nicht vereinbarten Bedingungen nutzt;
o der Mieter mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Mietraten oder einem Betrag, der die Höhe von zwei Mietraten erreicht, in Verzug gerät;
o der Mieter gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt;
o Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt wird oder auf sonstige Weise Zahlungsschwierigkeiten des Mieters bekannt werden.
Der Mieter erklärt für diese Fälle sein Einverständnis mit der Herausgabe der Mietsache an Firma Handelsagentur Thümmler. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht nicht.
M. Vermietung von Großmaschinen mit Bedienpersonal
0. Die Gestellung von Bedienpersonal entbindet den Mieter nicht von seinen Pflichten gemäß Buchstabe E.
1. Bei Ausbleiben oder Ausfall des Bedienpersonals besteht ein Anspruch des Mieters auf eine Mietzinsminderung.
2. In Ergänzung der Bestimmungen des Buchst. I gilt: Bei Vermietung des Vertragsgegenstandes mit Bedienpersonal darf dieses nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht jedoch zur Erfüllung anderer Arbeiten eingesetzt werden. Der Mieter haftet für Schäden, welche Firma Handelsagentur Thümmler aufgrund einer vom Mieter veranlassten Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung entstehen.
N. Sonstige Bestimmungen
0. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist, soweit der Mieter Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, sowie für den Fall, dass der Mieter keinen Gerichtsstand im Inland hat, Potsdam.
1. Für die Anmietung von Großgeräten, Arbeitsbühnen, WC-Kabinen, Baustellenabsicherungsgeräten und mobilen Gebäuden/Containern gelten die Ergänzungsbedingungen (siehe gesonderten Text).
2. Im übrigen gelten für Speditionsgeschäfte die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand: Dezember 2006